Darf ich trotz Widerspruch noch E-Mail Werbung erhalten?
Keine Rechtsberatung! Eigentlich erscheint der Fall klar: Ich habe meine Einwilligung zum Erhalt von Newslettern widerrufen (sofern ich sie überhaupt erteilt habe!) und erhalte trotzdem noch Angebote und Informationen. Es handelt sich also um Spam! Oder doch nicht? Einen interessanten Fall musste das Kammergericht Berlin entscheiden (Urteil vom 31.01.2017, Az. 5 U 63/17). Im konkreten Fall …