Datenschutz und Werbung – was ist erlaubt?

Keine Rechtsberatung!

Die Informationen stammen aus einem Datenschutzwebinar vom 22.05.2019

Der Beitrag wird bei Bedarf an aktuelle Gegebenheiten angepasst, soweit sie mir bekannt sind.

Zunächst lässt sich festhalten:

  • Die Werbung per Brief und Post an Bestandskunden ist weiterhin erlaubt
  • E-Mail oder SMS an Privat- und Geschäftskunden bedarf der Einwilligung (aber §7 (3) UWG gilt weiterhin fort)
  • Telefonwerbung an Privatkunden bedarf der Einwilligung, bei Geschäftskunden ist Telefonakquise auf berechtigtes Interesse gestützt (solange unsere Artikel zum konkreten Geschäftsgegenstand des angerufenen Unternehmens passen)

Die Profilbildung für Marketingzwecke bedarf der Einwilligung (z. B. wenn wir Daten zu unseren Kunden einkaufen, um sie besser bewerben zu können).

Newsletterwerbung

  • Die Einwilligung muss freiwillig und dokumentiert sein (am Besten per Double Opt-In mit Datum und IP)
  • Versand auch möglich bei „mutmaßlicher Einwilligung“ nach §7 (3) UWG möglich (heißt: bei Erhebung: Hinweis auf werbliche Zwecke, Werbung nur für eigene Produkte, Hinweis auf Widerspruchsrecht und jederzeitige Widerspruchsmöglichkeit)

SMS

  • analog zu Newsletterwerbung
  • wer Newsletter oder SMS nach §7 (3) UWG verschickt, wird trotzdem Nörgler finden, die denken, das ist ohne Opt-In doch gar nicht erlaubt, aber DSGVO und UWG sagen: es geht (Support schulen und vorbereiten, wenn Kunden sich beschweren)

Kaltakquise per E-Mail

  • wenn berechtigtes Interesse vorliegt, aber es muss ein spezifischer Zusammenhang vorliegen und auch nur bei Geschäftskunden möglich
    (wenn z. B. eine Firma äußert, sie will einen Schutz vor WLAN-Strahlung, dann könnte sich dort die Seite Elektrosmogprodukte.de melden ODER wenn eine Musikgerätehersteller in einem Interview äußert, sie haben keinen Partner für die Reparatur von Akkordeons)

Kaltakquise über Xing / LinkedIn

  • sind ja Businessplattformen, also gewöhnlich keine Privatpersonen wegen der Natur der Plattform
  • deshalb: analog zu Kaltakquise per E-Mail

Kaltakquise per Telefon / Cold Calls

  • bei Privatkunden: Einwilligung (freiwillig & dokumentiert)
  • bei Geschäftskunden: „mutmaßliche Einwilligung„; bei echten Cold-Calls soll vorher ein geschäftlicher Vorkontakt bestanden haben

Visitenkarten auf Messen

  • Wer eine Visitenkarte überreicht, darf vertrieblich kontaktiert werden
  • aber nicht in den Newsletter aufgenommen werden (weil: keine Einwilligung)

Kaufabbrecher im Shop

  • dürfen nicht per E-Mail nachgefasst werden (Kunde füllt Daten aus, lässt Warenkorb aber stehen und soll mit E-Mail oder Rabatt zum Abschluss bewegt werden)

Schreibe einen Kommentar